Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst

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6. Dezember 1916

hilfsdienst

Am 6. Dezember 1916, quasi als Nikolausgeschenk, werden alle Bürger im Alter von 17-60 Jahren entweder an die Front geschickt oder zur Zwangsarbeit in Behörden oder Betrieben verpflichtet, die zur Führung des Krieges von Bedeutung sind. Unter Leitung des Kriegsministeriums.