Am 27. März 1920 teilte der Oberreichsanwalt dem Reichsininister der Justiz mit, daß Falkenhausen in Brandenburg a. d.H. festgenommen und in das Gefängnis in Leipzig eingeliefert worden sei. Am 27. März solle die Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter erfolgen.
Vgl. DZA Potsdam, Reichsjustizmin., Nr. 5037, Bl. 8.) über die Vernehmung des Verhafteten am 27. und 28. März 1920 vgl. ebenda, Bl. 25–27, 28–31. — in Arbeitereinheit rettet die Republik (1970)
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