Die Strafverfahren gegen Bredereck , Lensch , Falkenhausen , Bang , Doye und Traub wurden durch Entscheidung des Reichsgerichts auf Grund des Amnestiegesetzes vom 4. August 1920 eingestellt.
(Vgl. DZA Potsdam, Reichs justizmin., Nr. 5037, Bl. 181–184, und DZA Potsdam, Büro d. Reichspräs., Nr. 219, Bl. 245.) — Arbeitereinheit rettet die Republik (1920)
Mehr dazu:
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