Waffenstillstands-Vereinbarung hält nur ein paar Stunden

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20. März 1920

Um unnötiges Blutvergießen zu vermeiden, wurde in der Nacht vom Freitag auf Sonnabend ( 19 / 20. März 1920) durch Vermittlung der Militärkommission ein Waffenstillstand mit folgenden Bedingungen geschlossen, der bis zum 20. März, nachmittags 3 Uhr, dauern sollte:

  1. Vom 20. März, vormittags 10 Uhr, an wird die Ordnung auf den Straßen und Plätzen von der Polizei ausgeübt, der gewerkschaftlich und politisch organisierte Arbeitervertreter zur Unterstützung als Straßenordner beigegeben werden. Diese Ordner erhalten Seitengewehre, welche nur im Dienst getragen werden dürfen; außerdem erhalten die Straßenordner eine Binde, für welche die Polizei Sorge trägt.
  2. Es wird folgende neutrale Zone festgesetzt: Diemitz, Leuchtturm, Rosengarten, Bahnlinie bis Eggersdorf, Passendorf, Ostrand Nietleben, Lettin, Seeben.
  3. Mit Beginn des Abmarsches in das neutrale Gebiet wird auch mit der Räumung der Stützpunkte in der Stadt Halle und der Entlassung der Zeitfreiwilligen begonnen.
  4. Die Achterkommission sorgt für sofortige Umgestaltung der Einwohnerwehr und fur Abgabe aller Waffen und Munition, soweit sie nicht für die Angehörigen der Einwohnerwehr und  für die Sicherheitsorgane erforderlich sind.
  5. Die Reichswehrtruppen verhalten sich nach Herstellung der neutralen Zone in bezug auf Dienst und Unterkunft wie vor dem 13. März. Die Bewachung der Waffenlager der Einwohnerwehr sowie der abgelieferten Waffen übernimmt nach Herstellung der neutralen Zone die umgebildete Einwohnerwehr.
  6. Alle seit dem 13. März gelegentlich der Unruhen zu Gefangenen Gemachten werden unverzüglich entlassen.

Doch begann das Militär schon am Sonnabend, dem 20. März, mit neuen Absperrungen, und bereits um 11 Uhr vormittags waren neue Kämpfe im Gange.

in: Volksblatt Halle , vom 31. März 1920
Beilage: „Vierzehn Tage ohne Zeitung. Ein Rückblick auf die Märztage in Halle. “
zitiert nach Der Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch (2002 . S. 718f)