Todesurteil für ein Gespräch mit der Roten Ruhrarmee

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8. April 1920

Ein bereits Verurteilter kam im letzten Moment mit dem Leben davon. Die Rotgardisten hatten während des Verzweiflungskampfes um Bottrop , den sie der Marinebrigade Loewenfeld lieferten, ein Geschütz in unmittelbarer Nähe eines Krankenhauses aufgestellt; daraufhin war ein Arzt zu einer auf der Straße stehenden kleinen Zuschauergruppe gelaufen, in der er einen ihm bekannten Anstreicher erkannte: „Um Gotteswillen, Stämpelmann , sorgen Sie dafür, daß das Geschütz fortkommt, sonst wird das Feuer (der Reichswehr ) auf das Krankenhaus gelenkt!“

Stämpelmann hatte das getan, und daß er zu diesem Zweck mit den Rotgardisten gesprochen hatte und das auch noch erfolgreich, drohte ihm zum Verhängnis zu werden: den einrückenden Truppen wurde er denunziert, wie üblich zur Erlangung eines Geständnisses mit der Peitsche zusammengeschlagen, schließlich vom Standgericht zum Tode verurteilt. In letzter Minute erfuhr der Arzt davon, der dann energisch den Sachverhalt klarstellte und erreichte, daß der Fall ans außerordentliche Kriegsgericht überwiesen wurde.

Quelle: Töneböhn an Severing vom 11.4.1920 – in Nachlaß Severing : A3 – hier bei Lucas Märzrevolution III S. 367