Herabsetzung der Brotration in Hamm

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31. März 1920

Bekanntmachung Der Herr Regierungspräsident in Amsberg drahtet: ,,Infolge der Unruhen regelmäßige Lebensmittelzufuhr unterbunden. Bis Ruhe eingetreten, Eisenbahnverkehr wieder hergestellt und Mehlzufuhren eintreffen, muß zur Streckung der noch vorhandenen knappen örtlichen Mehlbestände Brotration sofort durchgehends auf zwei Pfund herabgesetzt werden.

Erwarte, daß Selbstversorger sich entsprechend beschränken und freiwillig alle verfügbaren Vorräte den Kommunalverbänden abliefern. Schwerstarbeiterzulagen von 1 1/4 Pfund und Überschichtenzulagen von mindestens 1 Pfund für zwei halbe verfahrene Überschichten bleiben bestehen, wenn Arbeit tatsächlich geleistet, bisherige Brotration wird baldmöglichst wieder hergestellt.“

Vorstehende Anordnung gebe ich mit dem Hinzufügen bekannt, daß die Herabsetzung der Brotration im Landkreis Hamm mit Beginn der Versorgungswoche am 28. März (Brotmarke Nr. 14) einsetzt. Von diesem Zeitpunkte ab berechtigen die acht Brotmarken rür die Woche einschließlich der gekreuzten und schwarzumrandeten zum Bezuge von zwei Pfund Brot (für jede einzelne Brotmarke also 125 Gramm). Es wird den Bäckern gestattet, Graubrote im Gewicht von zwei und vier Pfund herzustellen. Die Preise betragen: für ein Graubrot im Gewicht von zwei Pfund 1,25 Mark, für ein Graubrot im Gewicht von vier Pfund 2,50 Mark. Die Bäcker haben für einen Sack Mehl 1052 Brotmarken abzuliefern.

Alle Brotmarken, die zum Bezuge von Brotzulagen berechtigen, behalten ihre bisherige Gültigkeit. An die Selbstversorger richte ich die dringende Aufforderung, alle irgendwie entbehrlichen Mengen abzuliefern. Hamm (Westf), den 22. März 1920. Der Kreisausschuß des Landkreises Hamm. Der Vorsitzende: SchuIze-PeIkum.“

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