Arbeiter- und Soldatenrat regiert in Bremen

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14. November 1918

Bekanntmachung. Der Arbeiter- und Soldatenrat hat die Ausübung der politischen Gewalt im Bremer Staatsgebiet übernommen. Senat und Bürgerschaft bestehen nicht mehr. Das Bremische Staatsgebiet bildet künftig einen Bestandteil der deutschen Volksrepublik. Über die weitere Gestaltung der Verhältnisse entscheiden die später zu schaffenden gesetzgebenden Körperschaften. Für Ruhe und Ordnung wird Gewähr geleistet. Jeder gehe seinem Beruf nach. Die Beamten bleiben auf ihren Posten; die Gehälter werden fortgezahlt. Das Privateigentum wird geschützt. Plünderer werden standrechtlich abgeurteilt.

Der Arbeiter- und Soldatenrat tagt von heute ab im Rathause in Permanenz. Weitere Bekanntmachungen folgen.

Bremen , den 14. November 1918. Der Arbeiter- und Soldatenrat. A. Henke – Ecks

Protokoll der Sitzungen des Arbeiter- und Soldatenrats in Bremen , Sitzung 14. November 1918 , Seite 2-3 , abgedruckt in Revolution und Räterepublik in Bremen (1969)