Freispruch im Marburger Prozeß

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19. Juni 1920

Das Kriegsgericht sprach am 19. Juni 1920 die Mörder frei. über den Marburger Prozeß schrieb am 27. Juni 1920 die ,,Rote Fahne“: ,,So entsetzlich, so niederträchtig diese feige Bluttat der deutschnationalen Studenten ist, so schmachvoll ist die Verhandlung gegen die Studenten vor dem Kriegsgericht gewesen. Sie war nicht nur eine Rechtsbeugung, sie war eine offene Verletzung und Durchbrechung des Prozeßrechts wie des Strafgesetzbuches.“

  • Vgl. auch Halle, Felix, Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung. Zum Freispruch der Zeitfreiwilligen Mörder aus Marburg , Gothaer Volksblatt v. 23. Juni 1920
  • Kaul, Friedrich Karl, Auf der Flucht erschossen… Das Verfahren gegen 14 Studenten 15. bis 19. Juni 1920, in: Justiz wird zum Verbrechen. Der Pitaval der Weimarer Republik, Berlin 1953 S. 51–86.)

Das Schwurgericht in Kassel, das das Berufungsverfahren führte, bestätigte am 17. Dezember 1920 den Freispruch der Arbeitermörder. (Vgl. Neue Zeitung, Jena, v. 21. Dezember 1920.)  —
Gemeint sind hier die „Mechterstädter Morde“ [siehe Bad Thal]
zitiert nach Arbeitereinheit rettet die Republik (1970)