Generalstreik in Berlin am 4. März 1919

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4. März 1919

Der Vorstand der Berliner Bezirksorganisation der SPD forderte am Morgen des 4. März die Mitglieder auf, sich“gegen jeden terroristischen Streikzwang“ der Vollversammlung der Arbeiter- und Soldatenräte „energisch zur Wehr zu setzen“ Diese Aufforderung zum Streikbruch, zur Mißachtung der Mehrheitsbeschlüsse der Vollversammlung hinderte die SPD zunächst nicht, weiter in der Streikleitung zu bleiben.

Die KPD enthüllte dieses Doppelspiel in Flugblättern und forderte dazu auf, geschlossen den Generalstreik fortzusetzen und sich nicht durch die Noske-Truppen provozieren zu lassen. Am Mittag des 4. März trat die Vollversammlung der Arbeiter- und Soldatenräte erneut zusammen. Sie beriet den Streikverlauf und beschloß mit 289 gegen 284 Stimmen — entgegen der Warnung der KPD — den USPD-Antrag, der Reichsregierung in Weimar die Streikforderungen durch eine Kommission aus je zwei Vertretern der SPD und der USPD zu unterbreiten. Mit  Mehrheit wurde der Antrag der KPD , die Arbeiterpresse solle weiter erscheinen, abgelehnt. Die Vollversammlung verurteilte aber die Besetzung der Redaktion der „Roten Fahne“ und ihrer Druckerei und nahm den Antrag der KPD an, die Aufhebung des Belagerungszustandes zu fordern.

Am 5. März wurde die Streikleitung noch durch zwei SPD- und zwei USPD-Mitglieder der Berliner Gewerkschaftskommission, die sich dem Streikaufruf nachträglich angeschlossen hatte, ergänzt.

in. Illustrierte Geschichte der Novemberrevolution., 1968, S. 363