Rücktritt der Bremer Regierung

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3. Februar 1919

Vereinbarung zwischen dem Bremer Rat der Volksbeauftragten, dem Vollzugsrat sowie den Vertretern der Hamburger und Bremerhavener Truppen (3. Februar 1919, mittags; einstimmig angenommen):

  1. Rücktritt der jetzigen bremischen Regierung und Bildung einer neuen Regierung, die paritätisch zusammengesetzt ist, unter Mitwirkung aller sozialistischen Parteien nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen zur Wahl des A.- und S.-Rates.
  2. Die bewaffneten Arbeiter erklären sich bereit, die Waffen abzugeben an die einrückenden Hamburger und Bremerhavener Truppen, die alsdann die Sicherung Bremens übernehmen und den Sicherheitsdienst organisieren. [ Auf Antrag des Bremer Mehrheitssozialisten Waigand wurde dem zweiten Absatz der Vereinbarung der folgende Satz hinzugefügt: »Die Kommandostelle der Sicherungstruppen unterstellt sich voll und ganz der paritätisch zusammengesetzten Bremer Regierung.« In dieser Form nahm der Bremer Arbeiter- und Soldatenrat am 3. Februar 1919 die Vereinbarung einstimmig an.]
  3. Die Division Gerstenberg verpflichtet sich, in den jetzigen Stellungen zu verbleiben und den Einmarsch der Hamburger und Bremerhavener Truppen nicht zu behindern. Nach dem Einmarsch dieser Truppen rückt die Division Gerstenberg ab.

in: Der Kommunist , 4. Februar 1919 , abgedruckt in Revolution und Räterepublik in Bremen (1969)