Militärregierung will Neuwahlen

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13. März 1920

Das Mandat der Nationalversammlung zum Erlaß einer Verfassung und zum Abschluß des Friedens ist erloschen. Es fehlt ihr jedes moralische Recht zu weiterer Tagung. Ihr Versuch, die Wahlen hinauszuschieben und dadurch ihr Mandat eigenmächtig zu verlängern, widerspricht dem Volkswillen. Die eben von ihr beschlossene Verfassung wird willkürlich von ihr wie ein Fetzen Papier behandelt. … Die Nationalversammlung wird hierdurch aufgelöst. Sobald die innere Ordnung wiederhergestellt ist, werden wir zu verfassungsmäßigen Zuständen zurückkehren und Neuwahlen ausschreiben.

Der Reichskanzler: gez.: Kapp –