DNVP zum Kapp-Putsch

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14. März 1920

Die Ereignisse der letzten Wochen haben die Leitung und die Fraktionen der Deutschnatonalen Volkspartei in steigendem Maße gezwungen, Kritik an den Taten der bisherigen Regierung zu üben. Die Partei hat insbesondere betonen müssen, daß das Fortbestehen der verfassunggebenden Nationalversammlung der neuen Verfassung zuwiderlaufe und daß die Zusammensetzung der Nationalversammlung und der bisherigen Regierung dem heutigen Willen des Volkes nicht mehr entspreche. Sie hat durch den Mund ihrer Führer gefordert, daß diesem verfassungswidrigen Zustande auf verfassungsmäßige Weise ein Ende gemacht werde und der Volkswille durch alsbaldige Neuwahlen zur Geltung komme.

Die Haltung der Deutschnationalen Volkspartei erfährt durch die Vorgänge vom 13. März 1920 keine Änderung. Die Partei nimmt nach den Erklärungen der neuen Regierung als selbst-verständlich an, daß auch diese Regierung das Ziel hat, unverzüglich verfassungsmäßige Zustände wieder herzustellen, daß sie also innerhalb der in der Verfassung festgelegten Frist von 60 Tagen auf Grund des Nationalversammlungswahlrechts (Verordnung vom 30. November 1918) durch Neuwahlen dem Volke Gelegenheit geben wird, seinen Willen, bei dem die letzte  Entscheidung über das Schicksal von Volk und Vaterland steht, zum Ausdruck zu bringen.

Bis zu dieser Entscheidung ist die Deutschnationale Volkspartei bereit, getreu ihrem bisherigen Verhalten, mitzuarbeiten, um in Zusammenfassung aller Kräfte des deutschen Volkes Ruhe und Ordnung, Freiheit und nationaIe Würde zu gewährleisten.“,“Stellungnahme der Deutschnationalen Volkspartei zum Kapp-Putsch – Berlin . 14. März 1920. DZA Potsdam, DNVP, Nr. 6, Bl. 114. Aufruf. Ohne Unterschrift.
Das ursprüngliche Datum v. 13. 3. 1920 ist auf vorstehendem Dokument mit Rotstift in ,,14. 3.“ verbessert. Unter dieser Datierung erschien der Aufruf auch in der Neuen Preußischen Zeitung (Kreuzzeitung) v. 24. März 1920, Morgenausgabe.

Am 13. 3. fand eine Versammlung verschiedener prominenter Mitglieder der DNVP statt — an der u. a. Delbrück , Schiele , Westarp und Helferich teilnahmen — in der beschlossen wurde, vorläufig abzuwarten ,,ohne in der Öffentlichkeit Stellung zu nehmen“ und ohne sich ,,an etwaigen Unternehmungen“ zu beteiligen. (Vgl. DZA Potsdam , DNVP, Nr. 5, BI. 116.) Die hier geübte Zurückhaltung ist auf taktische Differenzen zwischen der Parteiführung der DNVP und den Putschisten über die Wege zur Beseitigung der Weimarer Republik zurückzuführen. (Vgl. hierzu die Ausführungen des Hauptgeschäftsführers der DNVP, v. Lindeiner-Wildau, nach dem Zusammenbruch des Putsches. Vgl. DZA Potsdam, DNVP, Nr. 5, BI. 48-56.)

Dieser Aufruf wurde deklariert als ,,Entschließung der Parteileitung und der Fraktionen der DNVP“. (Vgl. ebenda, BI. 99 u. 100.) — Nach der Niederschlagung des Putsches propagierte die DNVP im Zeichen des Antikommunismus die Bildung einer bürgerlichen Einheitsfront gegen die Arbeiterklasse. (Vgl. die Erklärung der DNVP v. 19. März 1920, DZA Potsdam, DNVP, Nr. 5. BI. 69-70.)

zitiert nach:  –  Arbeitereinheit rettet die Republik (1970)