Wahlen in Bremen soll stattfinden

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18. Januar 1919

Um dem bremischen Staate eine Grundlage zu geben, die die Stetigkeit der Verwaltung und insbesondere den finanziellen Bestand des Staates gewährleistet, der bei dessen Zusammenhang mit dem übrigen deutschen Wirtschaftsgebiet auf andere Weise nicht möglich ist, hat der Rat der Volksbeauftragten bei dem Arbeiter- und Soldatenrat den Antrag gestellt, alsbald Wahlen zu einer bremischen Volksvertretung auszuschreiben, die auf dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht nach dem Grundsatz der Verhältniswahl beruht.

Dieser Volksvertretung allein soll die Gesetzgebung und damit sowohl das Recht zur weiteren Ausgestaltung der Verfassung als auch ausschließlich die Berufung der vollziehenden Gewalten zustehen.

Bekanntmachung des Bremer Rates der Volksbeauftragten zu den Wahlen für eine bremische Volksvertretung (18. Januar 1919) —

in: Wilhelm Breves , Hrsg., Bremen in der deutschen Revolution vom November 1918 bis zum März 1919 , Bremen 1919 , Seite 239 — abgedruckt in Revolution und Räterepublik Bremen (1969)