Die durch Notverordnung des Reichspräsidenten legalisierte Standgerichtsbarkeit der Truppe, die mit einer von Ebert mit rückwirkender Kraft bestätigten Verordnung des Generals von Stoltzmann vom 13. März 1920 – erster Tag des Kapp-Putsches! – begonnen hatte und deren Abgrenzung zum schlichten Mord ohnehin in vielen Fällen flüssig war, setzte sich auch nach ihrer Aufhebung in einer Reihe willkürlicher und formloser Erschießungen fort, die nie eine Sühne gefunden haben. Der Abgeordnete Ludwig legte dem Reichstag am 29. Juli 1920 eine Liste von über 200 erschossenen Personen vor. ( in Erhard Lucas : Märzrevolution , 1970)
Mehr dazu:
- 4000 Personen in Haft 29. Juli 1920 Der Abgeordnete Ludwig (USP) berichtete in der Reichstagssitzung vom 29. Juli 1920, daß annähernd 4000 Personen in Haft genommen worden seien, darunter Leute, die nur am Sicherheitsdienst beteiligt waren oder Lebensmittellager bewacht haben. Gegen 822 Personen waren in diesem Zeitpunkt…
- Todesstrafe für Streik 16. März 1920 Die Rädelsführer, die sich der in der Verordnung zur Sicherung volkswirtschaftlich wichtiger Betriebe und in der Verordnung zum Schutze des Arbeitsfriedens unter Strafe gestellten Handlungen schuldig machen, werden ebenso wie die Streikposten mit dem Tode bestraft. § 2. Diese Verordnung…
- Presseerklärung der Militärs 6. April 1920 In Recklinghausen gibt das Militär am 6. April 1920 eine Presseerklärung ab: ,,Auf Anzeige der Einwohner hin sind sehr zahlreiche Verhaftungen vorgenommen worden. Es ist wohl klar, daß die Militärbehörde sich dem Ersuchen der schwer bedrückt gewesenen Bevölkerung ... nicht entziehen…