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Seite: 1/2 Während des Kapp-Putsches hatte der mit den Hochverrätern verbündete General von Lettow-Vorbeck die verfassungsmäßige mecklenburgische Regierung verhaften lassen und zur Terrorisieren der streikenden Arbeiterschaft auf Grund von Befehlen des Hochverräters General von Lüttwitz in Mecklenburg Standgerichte eingesetzt, denen republiktreue Arbeiter zum Opfer fielen. Kapp hatte verordnet:
Die Rädelsführer, die sich der in der Verordnung zur Sicherung volkswirtschaftlicher Betriebe und in der Verordnung zum Schutz des Arbeitswesens unter Strafe gestellten Handlungen schuldig machen, desgleichen die Streikposten, werden mit dem Tode bestraft. Diese Verordnung tritt am 16. 3.1920, 4 Uhr nachmittags, in Kraft. Der Reichskanzler gez. Kapp . General von Lüttwitz hatte außerdem allen Truppenteilen telegraphisch folgende Bekanntmachung des "Reichskanzlers" Kapp übermitteln lassen:
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"Bitte allen Führern und Unterführern bis herab zu den Gruppenführern in meinem Namen bekanntzugeben, daß ich jede entschlossene Dienstauffassung, auch wenn sie im Zwange der Not gegen einzelne bisherige Bestimmungen verstoßen sollte, unbedingt anerkenne und persönlich decke..."
Erschiessungen von Wilhelm Wittge und Johann Steinfurth bei Wismar
Durch getreue Befolgung dieser Richtlinien zeichnete sich insbesondere das im März 1920 auf Veranlassung Lettow-Vorbecks in den Verband der meuternden Reichswehr aufgenommene Freikorps Roßbach aus. Am Morgen des 18. März 1920 fand in Niendorf bei Wismar bei dem Tagelöhner Wilhelm Wittge eine Versammlung streikender Arbeiter statt. Es wurde beschlossen, wegen einer Lohnforderung bei dem Gutsbesitzer Baron von Brandenstein vorzusprechen.
Dieser ließ aus Schwerin Militär kommen: Freikorps Roßbach , Reichswehrbrigade 9. In der Nacht fand bei Wittge eine Haussuchung statt. Anschließend wurde Wittge von den Soldaten mitgenommen. Einer sagte dabei zu Frau Wittge: »Nehmen Sie man gleich Abschied, in einer Stunde ist der Kerl eine Leiche!« Zusammen mit den Arbeitern Johann Steinfurth, Fritz Möller und Adolf Möller wurde Wittge vor das Gutshaus geschleppt. Baron von Brandenstein trat heraus, deutete auf Wittge und Steinfurth und sagte: »Das sind die Richtigen.«
Die beiden wurden noch in der Nacht erschossen, nachdem ein aus dem Leutnant Bender , dem Vizefeldwebel Billerbeck und dem Gefreiten Zimmermann bestehendes "Standgericht" sie zum Tode verurteilt und Roßbach die sofortige Vollstreckung des "Urteils" angeordnet hatte. Herr von Brandenstein wurde am 18. 3. 24, am Jahrestag der Ermordung Wittges , Ministerpräsident des Freistaates Mecklenburg-Schwerin .
Erschiessung von F. Slomky im Dorf Mecklenburg
Am gleichen 18.3.1920 leitete der Arbeiter F. Slomsky aus Karow in einer Gastwirtschaft im Dorfe Mecklenburg eine Versammlung streikender Arbeiter. Plötzlich fuhren mehrere Offiziere und etwa 60 Soldaten in ihren Autos vor und ließen die Arbeiter antreten. Der ebenfalls erschienene Rittergutsbesitzer Bachmann , bei dem Slomsky arbeitete, suchte die Rädelsführer heraus. Slomsky wurde verhaftet und schrecklich mißhandelt, während Bachmann sich mit einem Offizier unterhielt.
Dann trat das gleiche "Standgericht", dem auch Wittge und Steinfurth zum Opfer gefallen waren, zusammen und fällte folgendes "Urteil": Gemäß der Verfügung des Militäroberbefehlshabers Freiherr von Lüttwitz Nr. 15 (la Nr. 16313) wird der Arbeiter Slomsky, da er als Rädelsführer und mit der Waffe in der Hand zum Widerstand gegen die Truppe aufgefordert hat, mit dem Tode des Erschießens bestraft.
Slomsky wurde an seiner Wohnung vorbeigeführt, wo seine Frau und Kinder standen und schrecklich schrien. Kurz hinter dem Dorfe wurde er erschossen. Die Leiche brachte man der Witwe ins Haus.
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