Gewerkschaften für Fortsetzung des Generalstreiks

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18. März 1920

Kundgebung: Arbeiter, Angestellte und Beamte!

Der Generalstreik hat bisher den Erfolg gezeitigt, daß die Kapp und Lüttwitz beseitigt sind. Damit ist aber der Kampf noch nicht beendigt. Die Soldateska beherrscht noch die Straßen Berlins. Die von verschiedenen Seiten gebrachte Nachricht, daß Noske als Oberbefehlshaber der Truppen nach Berlin zurückkehren soll, erscheint uns nach den bisherigen Verhandlungen mit der verfassungsmäßigen Regierung ausgeschlossen. Zunächst sind alle unzuverlässigen Truppen restlos zu entfernen und zu entwaffnen. Die Neuorganisation der Truppen muß so erfolgen, daß für die Zukunft jeder militärische Putsch unmöglich ist.

Wir fordern entscheidende Mitwirkung bei der Neuordnung der der Vorhältnisse. Die Erfüllung dieser Forderungen halten wir zur Sicherung einer gesunden Fortentwicklung unseres Wirtschaftslebens für unerläßlich. Diese Bedingungen sind der verfassungsmäßigen Regierung gestellt.

Jede Mitteilung darüber, daß wir in irgendwelche Verbindung mit Kapp und Genossen getreten wären, ist unwahr. Wir haben von vornherein jede Verhandlung mit den Volksfeinden abgelehnt.

Der Generalstreik ist fortzusetzen, bis unsere Forderungen erfüllt sind.
Vermeidet Ansammlungen und bewahrt die Ruhe!

Berlin, 18. März 1920. Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände Deutscher Beamtenbund.“

Aufruf des ADGB, der AfA und des Deutschen Beamten-bundes vom 18. März 1920 zur Fortsetzung des Generalstreiks ML, ZPA, 0. F. VI/13/3, Flugblatt.  — in Arbeitereinheit rettet die Republik (1970)