Der Kapp-Putsch und seine Folgen

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24. April 1920

Im März 1920 holten die Kräfte der Gegenrevolution zu ihrem ersten großen Schlag gegen die junge, noch ungefestigte Republik aus. Schon im Laufe des Jahres 1919 waren innerhalb der Reichswehr konspirative Verbindungen zur Vorbereitung eines monarchistischen Putsches geknüpft worden. Besondere Aktivität entfaltete dabei Hauptmann Pabst , der bereits bei der Ermordung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts seine Hände im Spiel gehabt hatte.Den unmittelbaren Anlaß zur Auslösung des Putsches bildete die von der Reichsregierung beabsichtigte Auflösung der Freikorps, die im Baltikum einen abenteuerlichen »Krieg gegen den Bolschewismus« geführt und sich zu sehr an ihr Handwerk gewöhnt hatten, um den Rückweg ins bürgerliche Leben erstrebenswert zu finden.

General von Lüttwitz weigerte sich, die von Noske angeordnete Auflösung der Marinebrigaden Ehrhardt und Löwenfeld durchzuführen, und ließ die Brigade Ehrhardt in Berlin einmarschieren. Sie wurde zu früher Morgenstunde von General Ludendorff am Brandenburger Tor begrüßt. Die Reichsregierung hatte wenige Stunden vorher Berlin verlassen und sich nach Dresden begeben, nachdem die Reichswehrführung (General von Seeckt ) es abgelehnt hatte, ihren Schutz zu garantieren (»Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr!«). In der Reichskanzlei installierte sich der Generallandschaftsdirektor Kapp als »Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident« und begann, bedrängt von kaisertreuen Figuren, die bei der Ämterverteilung nicht zu spät kommen wollten, zu regieren. Auch General Ludendorff fehlte nicht bei den Kabinettsitzungen.

Die vaterländischen Kreise hatten zu früh gejubelt. Nach vier Tagen brach der Spuk am Widerstand der republikanisch gesinnten Bevölkerung zusammen. Die Arbeiterschaft erkämpfte durch den von den Gewerkschaften und sozialdemokratischen Regierungsmitgliedem ausgerufenen Generalstreik einen Sieg über reaktionäres Militär, an den sich Konservative bis zum heutigen Tag nicht gern erinnern.
Reichskanzler Bauer (SPD) versicherte am 18. März 1920 vor der nach Stuttgart einberufenen Nationalversammlung: Strengstes Gericht erwartet alle diese Reichsverderber… Wer Schuld trägt an dieser lebensgefährlichen Erschütterung unseres Staatswesens, darf der Sühne nicht entgehen! (Sehr wahr!)

Das angekündigte strenge Gericht wurde eine Farce. Ein Amnestiegesetz vom 4. 8. 1920 erklärte alle Teilnehmer des Kapp-Putsches für straffrei, die nicht zu den »Urhebern oder Führern des Unternehmens« gehörten – eine notwendige und vernünftige Regelung, wenn man nicht Tausende von untergeordneten Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten vor Gericht stellen wollte. Nach Auffassung des Reichsgerichts gab es jedoch nur zehn Urheber und Führer des hochverräterischen Unternehmens, während alle anderen außer Verfolgung gesetzt wurden.

Von diesen zehn Angeschuldigten konnten sieben (darunter Kapp , Pabst , Lüttwitz und Ehrhardt ) ungehindert über die Grenze entkommen, so daß am Ende drei Männer auf der Anklagebank saßen: von Jagow , von Wangenheim und Schiele . Auch sie waren gegen Kaution mit der Untersuchungshaft verschont worden. Nur einer von ihnen (von Jagow ) wurde verurteilt, nämlich zur gesetzlichen Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft.

Aus den Urteilsgründen des Reichsgerichts: Bei der Strafzumessung sind dem Angeklagten, der unter dem Banne selbstloser Vaterlandsliebe und eines verführerischen Augenblicks dem Rufe Kapps gefolgt ist, mildernde Umstände zugebilligt worden.»

Als die Herren erkannten, daß die Richter der Republik Hochverrat von rechts als Kavaliersdelikt behandelten, kamen sie nach und nach zurück, um ihre Pension einzuklagen und die Republik zum endgültigen Sturm reif zu machen.

Heinrich Hannover, 1960