Die Regierung gibt bekannt, daß die Fortsetzung des Kampfes unmöglich ist. Sie gibt infolgedessen den Befehl, das Feuern sofort einzustellen und die Warfen im Rathaus abzugeben.
Der Rat der Volksbeauftragten. Der Kommandeur . gez. Liby .
Bekanntmachung der Bremer Räteregieung , am 4. Februar 1919 um 1 Uhr durch Extrablätter unter die Kämpfenden verteilt —
in: Weser-Zeitung , 5. Februar 1919 , Erste Morgenausgabe — abgedruckt in Revolution und Räterepublik in Bremen (1969)
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